Dieser Vertrag ist Ihr Nachweis für die Lizenz zur Ausübung der hierin gewährten Rechte und muss von Ihnen aufbewahrt werden.
1.A. Lizenzgewährung.
DS SolidWorks oder seine Lizenzgeber sind und bleiben die Eigentümer aller Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte und Geschäftsgeheimnisse an der Software und Dokumentation. Soweit nachfolgend nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an der überlassenen Software und der Dokumentation bei DS SolidWorks.
Jeder DS SolidWorks Lizenzgeber ist ein Drittbegünstigter im Rahmen dieses Vertrages.
(i) DS SolidWorks gewährt Ihnen gemäß den nachfolgenden Bedingungen nach Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren an Ihren Reseller, bei dem Sie die Lizenz erworben haben, eine einfache, grundsätzlich dauerhafte (vgl. Ziffer 5) und nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der Software und der mit dieser gelieferten gedruckten und/oder elektronischen Benutzerdokumentation (die „Dokumentation“) für Ihre eigenen Geschäftszwecke. Die Lizenz ist räumlich beschränkt auf das Land, in dem Sie oder, falls abweichend, Ihre Niederlassung, welche die Bestellung bei Ihrem Reseller durchführt, Ihren Geschäftssitz haben und darf nicht in ein anderes Land verbracht werden und wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass Sie bzw. Ihre Niederlassung die Lizenz bei einem Reseller erworben haben, der seinen Geschäftssitz in dem Land hat, in dem Sie bzw. Ihre Niederlassung die Software nutzen. Die Lizenz ist somit räumlich beschränkt und darf nicht in anderen Ländern genutzt werden.
(ii) Soweit nachfolgend nicht anders angegeben, dürfen Sie keinen Teil der Software gesondert oder unabhängig von den übrigen Teilen der Software verwenden.
(iii) Sie dürfen Dritten keinen Zugang zur Software gewähren und dürfen somit die Software nicht verleasen, vermieten oder verleihen (z.B. im Rahmen eines Timesharing-Abkommens). Sie dürfen die Software nicht über das Internet installieren oder verwenden, z.B. in Verbindung mit einem Webhosting oder einem ähnlichen Dienst, oder die Software Dritten über das Internet auf Ihrem Computer-System oder anderweitig zugänglich machen.
(iv) Sie sind nicht dazu berechtigt, die Software zu verändern oder von der Software ganz oder teilweise abgeleitete Werke oder Kompilationen oder kollektive Werke zu erstellen, die Software zu analysieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren oder auf andere Art und Weise den Quellcode der Software zu entschlüsseln. Zwingende gesetzliche, ggf. nach Ihrem nationalen Recht bestehende Ausnahmen (z.B. gemäß § 69 e des deutschen Urheberrechtsgesetzes) bleiben unberührt. Falls Sie Informationen benötigen, die notwendig sind, um Interoperabilität eines unabhängig erstellten Computer-Programms mit der Software zu erreichen, müssen Sie dies jedoch DS SolidWorks zuvor schriftlich mitteilen und die Art der Interoperabilitäts-Informationen, die Sie benötigen, und den Zweck, für den sie verwendet werden, angeben. DS SolidWorks kann Ihnen dann nach eigenem Ermessen entweder (i) gegen angemessene Vergütung die Interoperabilitäts-Informationen zur Verfügung stellen oder (ii) Ihnen erlauben, in dem Umfang, der zum Erhalten solcher Interoperabilitäts-Informationen notwendig ist, die Software zurückzuentwickeln. Wenn sich DS SolidWorks für Option (i) entscheidet, sind Sie dazu verpflichtet, DS SolidWorks die zur Bereitstellung der Interoperabilitäts-Informationen erforderlichen eigenen Informationen zur Verfügung zu stellen.
(v) Sie dürfen ein Exemplar der Software zu Sicherungszwecken in maschinenlesbarer Form kopieren.
(vi) Auf allen Vervielfältigungsstücken der Software und der Dokumentation sind sämtliche Urheberechts-, Markenrechts- und sonstigen Schutzrechtsvermerke und ggf. enthaltene Haftungsausschlüsse von DS SolidWorks oder Dritten unverändert wiederzugeben.
(vii) Für die jeweiligen Lizenzform (Einzelnutzer- oder Netzwerklizenz), die Sie erwerben, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:
(a) Wenn Sie eine Einzelnutzerlizenz erworben haben, dürfen Sie nur eine Kopie der Software auf einem Computer installieren und nutzen, d.h. wenn Sie den Computer austauschen, müssen Sie die Software auf dem alten Computer deinstallieren, bevor Sie sie auf dem neuen Computer installieren.
(b) Wenn Sie über eine Netzwerklizenz („SNL“) der Software verfügen, dann dürfen Sie jederzeit so viele Kopien der Software auf Client-Computern, d.h. auf das Netzwerk zugriffsberechtigte Computer, verwenden, wie Sie Lizenzen haben und diese in den Ländern nutzen, für die die Lizenz erteilt wurde (siehe Ziffer 1.A (viii) (b) weiter unten). Die Software wird auf einem Client-Computer „verwendet“, wenn sie in seinen temporären Speicher (RAM) geladen ist. Wenn die mögliche Zahl von Benutzern der Software die Zahl der Lizenzen, die Sie erworben haben, überschreitet (z.B. innerhalb eines Netzwerkes, auf das eine größere Anzahl von Client-Computern Zugriff hat, als Lizenzen vorliegen), müssen Sie in geeigneter Weise sicherstellen, dass die Zahl der Client-Computer, auf denen die Software gleichzeitig ausgeführt wird, nicht größer ist, als die Zahl der erworbenen Lizenzen.
Die SNL –Version der Software muss auf einem Netzwerkserver mit einem Dongle (Hardwareschlüssel) installiert sein (für Simulation Produkte ist ein Dongle u. U. nicht erforderlich) und umfasst einen integrierten Software-Sicherheitsmechanismus, der nur den gleichzeitigen Betrieb der Anzahl von Lizenzen erlaubt, die Sie erworben haben. Sie können ggf. auf Grundlage gesonderter Vereinbarung zusätzliche Lizenzen erwerben.
Das Netzwerk darf in verschiedenen Ländern genutzte SNLs enthalten, vorausgesetzt, die jeweiligen SNLs sind für das Land lizenziert, in dem sie genutzt werden, d.h. die erforderliche Anzahl von Lizenzen für die SNL, die in einem Land genutzt werden soll, wurde von einem Reseller in diesem Land erworben. Zum Beispiel können auf einem Server in Deutschland installierte und gewartete SNLs von Personen in Frankreich und im Vereinigten Königreich genutzt werden, vorausgesetzt, die erforderliche Anzahl von SNL Lizenzen für Frankreich wurde von einem Reseller in Frankreich und die erforderliche Anzahl von SNL Lizenzen für das Vereinigte Königreich wurde von einem dort ansässigen Reseller erworben. Sollte der Server, auf dem eine oder mehrere SNLs installiert sind, nicht in dem Land gelegen sein, für das die SNL(s) genutzt wird bzw. werden, sollten Sie Ihren DS SolidWorks Reseller benachrichtigen, um eine angemessenen Lizenzverwaltung für die SNL(s) zu gewährleisten.
Zusätzlich gilt, dass das Netzwerk, auf dem die SNL installiert ist, die Nutzung der Software nur durch diejenige natürliche oder juristische Person, die die Lizenz erworben hat, sowie nur solchen Client-Computern, die sich in derselben Region wie der Server befinden, ermöglichen darf. DS SolidWorks hat in diesem Zusammenhang drei Regionen definiert: (i) Nord-, Süd- und Mittelamerika, (ii) Europa/der Nahe Osten/Afrika („EMEA“), (iii) der Rest von Asien und Australien. Zum Beispiel müssen alle Lizenzen, auf die von einem in Nord-, Süd- oder Mittelamerika betriebenen Server zugegriffen wird, für ein Land oder mehrere Länder in Nord-, Süd- oder Mittelamerika lizenziert sein. Sie müssen hierbei die anwendbaren Exportkontrollgesetze, insbesondere die amerikanischen oder britischen Exportkontrollgesetze, stets einhalten, ungeachtet dessen, wo sich der Server befindet.
(viii) Mit Ausnahme der Simulation Produkte sind Lizenzpakete, die aus mehreren Einzelmodulen bestehen (wie SolidWorks Professional), nicht getrennt voneinander verwendbar (wenn z.B. eine Lizenz für SolidWorks Professional besteht, kann Toolbox nicht auf einem Computer verwendet werden, während PhotoWorks auf einem anderen Computer verwendet wird).
(ix) Bei der Registrierung (siehe Ziffer 8) müssen Sie uns die maximale Anzahl der möglichen Benutzer der erworbenen Lizenzen mitteilen. Sie sind auch dazu verpflichtet, regelmäßig und genau Buch über die Zahl und Standorte aller Kopien der Software zu führen, die vertragsgemäße Verwendung der Software zu überwachen und zu kontrollieren und DS SolidWorks auf Anforderung Kopien dieser Aufzeichnungen zur Verfügung zu stellen.
(x) Wenn die Software ständig auf der Festplatte oder einem anderen Speichermedium eines Computers (außer auf einem Netzwerkserver) installiert ist und eine Person diesen Computer in mehr als 80 % ihrer Arbeitszeit benutzt, dann darf diese Person die Software, mit Ausnahme von Simulation Produkten, auch auf einem Notebook oder auf einem am Heimarbeitsplatz vorhandenen Computer verwenden. (Aufgrund von Exportbestimmungen sind Personen im asiatisch-pazifischen Raum auf die Verwendung der Software auf nur einem [1] Computer beschränkt.)
(xi) Wenn Sie mit Adobe® PDF Software arbeiten, können Sie Kopien der Schriftart-Software („Font Software“) in Ihre elektronischen Dokumente eingebunden nutzen, um ein Dokument zu drucken, anzuzeigen oder zu bearbeiten. Wenn die Font Software, die Sie eingebunden nutzen, auf der Adobe Website unter http://www.adobe.com/type/browser/legal/embeddingeula.html als “licensed for editable embedding” (für editierbares Einbinden lizenziert) gekennzeichnet ist, können Sie Kopien dieser Schriftart-Software zudem auch für die Editierung elektronischer Dokumente verwenden. Weitere Rechte zur Einbindung werden mit dieser Lizenz nicht eingeräumt.
1.B. Zusätzliche Lizenzbedingungen für SolidWorks eDrawings® Professional, Workgroup PDM und Enterprise PDM. Bei der SolidWorks® eDrawings Professional Software handelt es sich um ein Interaktionswerkzeug. Daher ermöglicht Ihnen SolidWorks eDrawings Professional, und DS SolidWorks gewährt Ihnen, insoweit in Abweichung von Ziffer 1.A, das nicht-ausschließliche Recht, Kopien von Teilen von eDrawings Professional sowie der von Ihnen erstellten Modelldateien zu erstellen und diese Dateien an Dritte weiterzugeben, mit denen Sie zusammenarbeiten, so dass diese Dritten Ihre Modelle unter anderem anzeigen, kennzeichnen und bemaßen können.
In Abweichung von Ziffer 1.A umfasst jede Lizenz für SolidWorks Workgroup PDM oder Workgroup PDM Contributor (eine Client-Lizenz) das nicht-ausschließliche Recht, die Workgroup PDM Tresorfunktion auf einer unbegrenzten Zahl von Ihren eigenen Servern zu installieren. Eine separate Workgroup PDM Viewer Lizenz ist für jeden Workgroup PDM Tresor erforderlich, der mit der Workgroup PDM Viewer Anwendung aktiviert werden soll. Hinweis: Die Enterprise PDM Lizenzen erlauben dagegen nicht die Installation der Enterprise PDM Software auf zusätzlichen Servern.
In Abweichung von Ziffer 1.A lizenziert DS SolidWorks die Enterprise PDM Software auf der Basis eines „Server plus Client Access“ („CAL“) Lizenzmodells. Sie können die Enterprise PDM Software innerhalb eines Netzwerks oder einer anderen Mehrfach-Endnutzer-Umgebung verwenden, vorausgesetzt, Sie haben eine Enterprise PDM Lizenz pro jeweils gleichzeitigem („concurrent“) Nutzer, der auf den Enterprise PDM Tresor oder Datenbankserver zugreift, erworben. Die Nutzungsbedingungen der Microsoft® SQL Server™ 2005 Standard Edition, „Run-time“ limitierten Softwarelizenz werden zusammen mit der Enterprise PDM Software ausgeliefert und in den vorliegenden Lizenz- und Subskriptionsdienstvertrag einbezogen.
2. Internet-Tools und -Dienste. Gelegentlich können in eine Lizenz der Software oder in ein im Rahmen eines Subskriptionsbasisdiensts für die Software bereitgestelltes Angebot Internet-Tools und -Dienste integriert sein, die von DS SolidWorks entwickelt wurden und auf die Sie von der Software aus zugreifen können. Einige Grundfunktionen stehen Ihnen ohne Zusatzgebühr zur Verfügung. Weitere Funktionen sind nur gegen gesonderte Vergütung zugänglich. Eine Beschreibung der Internet-Tools für die Software finden Sie auf unserer Website unter folgender Adresse: www.solidworks.com.
Die Verwendung der Internet-Tools und -Dienste unterliegt zudem ggf. von Ziffer 1.A abweichenden Lizenzbestimmungen („Terms of Use“) Diese Lizenzbestimmungen können Sie unter http://www.solidworks.com/sw/termsofuse.html einsehen.
DS SolidWorks behält sich vor, kostenlos zur Verfügung gestellte Tools und Dienste von Zeit zu Zeit zu ändern oder einzustellen.
3. Sicherheitsmechanismus. Dassault Systèmes und die mit dem Unternehmen assoziierten Firmen unternehmen alle rechtlichen Schritte zur Eliminierung der Piraterie ihrer Software-Produkte. In diesem Zusammenhang enthält die Software u. U. einen Sicherheitsmechanismus, der die Installation oder die Verwendung illegaler Kopien der Software feststellen kann und Daten über diese illegalen Kopien sammeln und weiterleiten kann. Gesammelte Daten enthalten keine kundenbezogene Daten, die mit der Software erstellt werden. Indem Sie die Software verwenden, stimmen Sie einer solchen Feststellung und Sammlung von Daten sowie der Übermittlung und Verwendung dieser Daten, wenn eine illegale Kopie gefunden wird, zu. DS SolidWorks behält sich das auch ...
klakier17-89